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Seminar für Griechische und Lateinische Philologie

Doktorat und Postdoktorat

Doktorat

Im Zentrum des allgemeinen Doktorats in Griechischer Philologie steht das Verfassen einer Dissertation. Wenn Sie bei einer Professorin/einem Professor unseres Seminars doktorieren möchten, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt auf! Wir freuen uns über Ihr Interesse. Das Doktorat sollte innerhalb von drei Jahren absolviert werden; ein Teilzeitstudium über eine entsprechend längere Zeit ist jedoch möglich.

Neben der Dissertation sind Module im Umfang von 12 ECTS Credits zu erwerben, zu denen es in der Griechischen Philologie keine generellen Vorgaben gibt. In der individuellen Doktoratsvereinbarung kann jedoch geregelt werden, welche Leistungen zu erbringen sind. Im Zentrum unseres Lehrangebots steht ein Forschungskolloquium, in dem die eigenen Resultate zur Diskussion gestellt werden können und das während des ganzen Doktorats besucht werden sollte. Daneben werden regelmässig Spezialveranstaltungen für Doktorierende angeboten. Zudem können unter Umständen Master-Module an den Doktoratsabschluss angerechnet werden, um sich beispielsweise in Fachbereichen fortzubilden, mit denen man sich während des Bachelor- und Masterstudiums noch wenig auseinandersetzen konnte. Schliesslich bietet der Graduate Campus Kurse für Doktorierende an, um überfachliche Kompetenzen zu erwerben.

Im Folgenden finden Sie wichtige Links zu Informationen, die Sie für Ihr Doktorat in Griechischer Philologie benötigen:

Zulassung zum Doktoratsstudium an der Universität Zürich
Doktorat und Graduiertenschule an der Philosophischen Fakultät
Rechtsgrundlagen zum Doktoratsstudium an der Philosophischen Fakultät
Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Doktorat

Bei Fragen zum Doktoratsstudium können Sie sich an die Doktoratskoordination für die altertumswissenschaftlichen Fächer wenden. Der Graduate Campus der Universität Zürich hat einen Best Practice-Leitfaden zum Doktorieren sowie weitere hilfreiche Informationen publiziert.

Postdoktorat (Habilitation)

Wer eine akademische Laufbahn einschlagen möchte, kann nach dem Doktorat eine Habilitation ins Auge fassen. Durch das Habilitationsverfahren wird geprüft, ob eine Person fähig ist, ihr Fachgebiet in Forschung und Lehre selbständig an der Universität zu vertreten. Die Grundlage für die Beurteilung bilden in der Regel eine Monographie (Habilitationsschrift) und eine Probevorlesung.

Wir verweisen auch auf die allgemeinen Informationen zur Habilitation an der Universität Zürich, auf denen auch die vorherige Beschreibung basiert, sowie auf konkrete Informationen zur Philosophischen Fakultät (inkl. Habilitationsordnung und Merkblatt zum Habilitationsverfahren).