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Im Rahmen der universitären Studienreform «Bologna 2020» hat die gesamte Philosophische Fakultät per Herbstsemester 2019 ihre Bachelor- und Masterstudiengänge überarbeitet. Die neuen Rechtsgrundlagen gelten auch für bereits vorher immatrikulierte Studierende. Wenn Sie vor dem Herbstsemester 2019 mit dem Studium begonnen haben, sind Ihre ursprüngliche Studienordnung und Ihre ursprüngliche Wegleitung nicht mehr gültig.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Übergang, fachspezifische in einer Präsentation des Studienfachberaters (PDF, 683 KB) (PDF, 683 KB). Die Rechtsgrundlagen für das Studium ab Herbstsemester 2019 sind auf der Website der Fakultät veröffentlicht. Relevant für Studierende mit Beginn vor Herbstsemester 2019 sind die Übergangsregelungen im Bachelor bzw. im Master (also das PDF mit dem Titel «ÜR») zum jeweiligen Studienprogramm, das Sie unter den Nachfolgerprogrammen oder den auslaufenden Programmen finden.
Die auslaufenden Bachelorprogramme können noch bis Frühjahrssemester 2023, die auslaufenden Masterprogramme noch bis Frühjahrssemester 2022 abgeschlossen werden. Danach wäre ein Wechsel in eines der Nachfolgeprogramme nötig.
Ab Herbstsemester 2019 nicht mehr angeboten werden die Studienprogramme Religionsgeschichte der griechisch-römischen Antike, das es nur im zweiten Nebenfach gab, und Kulturwissenschaft der Antike, das es nur als 90er im Bachelor und als 75/45er im Master gab. Beide Programme haben eine Fortsetzung in den neu eingerichteten Programmen der Altertumswissenschaften. Mittellatein kann man ab Herbstsemester 2019 nur noch als komplementärer Minor im Master studieren.